Das Interesse und der Respekt der Hausbesitzer und -besitzerinnen gegenüber der historischen
Bausubstanz sind die beste Gewähr für einen ange-messenen Umgang mit wichtigen Gebäuden und
Ortsbildern. In Zusammenarbeit mit sachverständigen
Architekten haben die Eigentümer eine hohe Verant-wortung das Alte zu schützen und gleichzeitig das
qualitätvolle Neue zu ermöglichen.
In den kantonalen und städtischen Fachstellen für
Denkmalpflege stehen ihnen unterstützend Bau-berater mit einer breiten praktischen Erfahrung im
Zusammenhang mit Umbauten und Renovationen
zur Verfügung.
Für die Betreuung und Pflege des baulichen Erbes
sind die Kantone und Städte verantwortlich.
Damit nehmen sie die öffentlichen Interessen war.
Der Bund (Bundesamt für Kultur) ist fachlich
und finanziell unterstützend tätig, zudem definiert er
denkmalpflegerische Standards und koordiniert
gesamtschweizerische Aktivitäten.
Neben den staatlichen Fachstellen gibt es eineAnzahl
privatrechtlicher Vereinigungen, welche ähnliche
Ziele verfolgen. Nicht selten werden «Denkmalpflege»
und «Heimatschutz» synonym gebraucht. Letzterer
funktioniert losgelöst von den staatlichen Institu-
tionen und ist als Verein in seinen Aktivitäten und
Entscheidungen frei.